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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Schulungen / Workshops

 

I. Geltungsbereich

Diese AGB‘s gelten für alle Dienstleistungen inklusive Schulungen von [saarcheck].

 

II. Anmeldung

Eine Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail oder online über unsere Homepage erfolgen.

 

III. Rücktritt

Ein Rücktritt hat in Textform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger maßgeblich.

Stornogebühren:

  • Bis 14 Tage vor Schulungsbeginn 20% des Schulungspreises

  • Bis 07 Tage vor Schulungsbeginn 50% des Schulungspreises

  • Danach 100% des Schulungspreises

Stornogebühren externer Leistungsträger berechnen sich ggf. nach dem tatsächlichen Anfall (z.B. Hotel). Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit kostenfrei benannt werden.

 

IV. Absage einer Schulung

[saarcheck] behält sich die Absage von Schulungen wegen höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund, z.B. Nichterreichen der schulungstypenabhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall / Krankheit eines Dozenten, etc. vor. Bei einer Absage wird [saarcheckversuchen, den Teilnehmer auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern der Teilnehmer einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits gezahlten Schulungsgebühren. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen.

 

V. Zahlungsbedingungen

Für Schulungen & sonstige Leistungen gelten die vorab vereinbarten Preise. Die Schulungsgebühren sind nach Rechnungserhalt fällig.

VI. Rechte an den Schulungsunterlagen

Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv den Teilnehmern einer Schulung zur Verfügung gestellt. Alle Rechte des Nachdrucks & der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich [saarcheck] vor. Kein Teil der Unterlagen, darf ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von [saarcheck] in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

 

VII. Verwendung persönlicher Daten der Teilnehmer

Die übermittelten Daten des Teilnehmers werden im Rahmen der Rechtsvorschriften zum Datenschutz von [saarcheck] zweckgebunden verarbeitet.

 

VII. Haftung

[saarcheck] haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle &/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume / das Schulungsgelände eingebrachten Gegenstände, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Bei von [saarcheck] zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz & grober Fahrlässigkeit.

 

IX. Erfüllungsort

Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort.

 

X. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von [saarcheck].

 

XI. Schlussbestimmungen

Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Serviceleistungen

 

I. Allgemeines, Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Serviceleistungen (AGB‘s) gelten für alle von [saarcheck] angebotenen Serviceleistungen. Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB‘s abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt [saarcheck] nicht an, es sei denn, [saarcheck] hatte ausdrücklich schriftlich der Geltung abweichender Bestimmungen des Auftraggebers zugestimmt. Diese AGB’S gelten auch dann, wenn [saarcheck] in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB’S abweichender Bedingungen des Auftraggebers die vereinbarten Serviceleistungen an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.

2. Dieses AGB’S gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB. 3.

 

II. Vertragsschluss

1. Die Angebote von [saarcheck] sind freibleibend & unverbindlich. Dies gilt auch, wenn 
[saarcheck] dem Auftraggeber technische Unterlagen oder Dokumentationen (z.B. Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf Normen), oder sonstige Beschreibungen – auch in elektronischer Form – überlassen hat.

2. Die Bestellung der Dienstleistungen durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist [saarcheck] berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei [saarcheck] anzunehmen.

3. Die Annahme kann durch [saarcheck] entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Aufnahme der Tätigkeit erklärt werden.

 

III. Art & Umfang der Serviceleistungen, Erfolg

1. Serviceleistungen sind die mit dem Auftraggeber jeweils vereinbarten Leistungen in Form von Beratung, Betreuung, Abnahme, Inspektion, Dokumentenerstellung.

2. [saarcheck] übernimmt entsprechend & im Umfang des erteilten Auftrages die Überprüfung von Spezifikationen, die Abnahme & Inspektion nach den vereinbarten, geltenden technischen Regeln & die Erstellung & Überlassung detaillierter Prüfkonzepte.

3. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges wird [saarcheck] diese dem Auftraggeber gesondert anbieten.

4. Einen vertraglichen Erfolg schuldet [saarcheck] nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Technische Spezifikationen stellen keine Garantien dar.

 

IV. Preise, Abrechnungs- & Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

1. Mangels abweichender Vereinbarung bestimmen sich die Preise für die von [saarcheck] durchgeführten Serviceleistungen nach dem jeweiligen Angebot.

2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3. Reisezeiten & –kosten, sowie Wartezeiten der [saarcheck] - Mitarbeiter sind zu vergüten. [saarcheck] wählt das Verkehrsmittel. Fahrten mit Kraftfahrzeugen werden mit dem im Angebot ausgewiesenen Kilometerpreis abgerechnet; Bahn- & Flugreisen entsprechend Kostennachweis.

4. Wartezeiten & Regiearbeiten, die nicht durch [saarcheck] verursacht werden, werden mit den im Angebot angegebenen Stundensätzen berechnet & sind zu vergüten. Die entsprechenden Stunden werden täglich in Arbeitszeitnachweisen von [saarcheck] erfasst & sind von dem projektverantwortlichen Mitarbeiter des Auftraggebers zu unterzeichnen.

Einwendungen kann der Auftraggeber auf den Arbeitszeitennachweisen oder gesondert schriftlich erheben. Dies hat unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 6 Werktagen nach Vorlage zu erfolgen. Grundlos nicht bestätigte Arbeitszeitnachweise bzw. Arbeitszeitnachweise, gegen die keine Einwendungen erhoben werden, gelten als anerkannt. Die darin bezeichneten Stunden sind zu vergüten.

5. Mangels abweichender Vereinbarungen sind die Rechnungen von [saarcheck] ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

6. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von [saarcheck] anerkannt sind. In diesem Umfang ist auch ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen.

 

V. Arbeitsbedingungen, Mitwirkung am Standort des Auftraggebers

1. Werden Serviceleistungen am Standort des Auftraggebers durchgeführt stattet [saarcheck] seine Mitarbeiter mit der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung aus. Darüber hinaus hat der Auftraggeber auf seinen Kosten sicherzustellen, dass die Mitarbeiter von [saarcheck] keinen Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden. Der Auftraggeber hat deswegen die Mitarbeiter von [saarcheck] über alle am Serviceort anwendbaren Sicherheitsbestimmungen zu informieren, ebenso über alle Gefahren, die sich aus der Durchführung der Serviceleistungen ergeben können & sicherzustellen, dass für die [saarcheck] - Mitarbeiter im Bedarfsfall Erste-Hilfe geleistet wird. Er hat geeignete Umkleideräume & sanitäre Einrichtungen zu stellen.

2. Der Auftraggeber hat [saarcheck] bei der Durchführung von Serviceleistungen an seinem Standort auf seine Kosten zu unterstützen. Dazu muss er insbesondere sicherstellen, dass 

(i) ein ungehinderter & zum vereinbarten Arbeitsbeginn rechtzeitiger Zugang zu den von der Serviceleistung betroffenen Betriebsmitteln oder sonstiger Einrichtungen des Auftraggebers gewährleistet wird, 

(ii) von der Serviceleistung nicht betroffene Betriebsmittel oder sonstige Einrichtungen des Auftraggebers geschützt werden, (iii) elektrische Energie, Beleuchtung, Druckluft, Wasser etc. zur Verfügung steht, 

(iv) entsprechendes Bedienpersonal zur Verfügung steht, 

(v) sonstige Hilfsmittel, z.B. Leitern, Tritte, Hebebühnen zur Verfügung gestellt werden, 

(vii) für Rückfragen ein vom Auftraggeber zu benennender, bevollmächtigter, projektverantwortlicher Mitarbeiter vor Ort ist.

3. Über Änderungen der vereinbarten Ausführungszeiten bzw. Terminen muss der Auftraggeber [saarcheck] mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Beginn informieren.

4. Kommt der Auftraggeber seinen vorgenannten Pflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Leistungszeiten angemessen. Nach vorausgegangener angemessener Fristsetzung ist [saarcheck] berechtigt, aber nicht verpflichtet, die dem Auftraggeber obliegende Mitwirkung an dessen Stelle & auf dessen Kosten vorzunehmen. Darüberhinausgehende gesetzliche Rechte von [saarcheck] bleiben unberührt.

 

VI. Leistungszeit, Verzug

1. Der Beginn, der von [saarcheck] angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus, insbesondere dass Inhalt & Umfang der Arbeiten genau feststehen. Bei später erteilten Zusatz- & Erweiterungsaufträgen oder bei notwendigen zusätzlichen Arbeiten verlängert sich die angegebene Leistungszeit entsprechend. Die von [saarcheck] zugesagte Leistungsverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige & ordnungsgemäße Erfüllung aller vereinbarten Verpflichtung des Auftraggebers, insbesondere nach Ziffer V., voraus.

2. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft seinen Mitwirkungspflichten, so ist [saarcheck] berechtigt den insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (insbesondere Wartezeiten & zusätzliche Reisekosten) ersetzt zu verlangen.

3. Gerät [saarcheck] mit der Erbringung der vereinbarten Serviceleistungen in Verzug haftet [saarcheck] dem Auftraggeber, allerdings begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, wenn 

(i) der Auftraggeber geltend macht, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung infolge des von [saarcheck] zu vertretenden Verzuges in Fortfall geraten sei oder 

(ii) der Verzug auf einer von [saarcheck], seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht oder 

(iii) der Verzug auf einer von [saarcheck] zu vertretenden schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. 

Im Übrigen haftet [saarcheck] für Verzug bei der Erbringung der vereinbarten Serviceleistungen im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung nur in Höhe von 0,5 % des Auftragswertes für jede vollendete Woche des Verzuges, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Auftragswertes. Weitere gesetzliche Ansprüche & Rechte des Auftraggebers bleiben ihm vorbehalten.

VII. Rechte des Auftraggebers bei nicht vertragsgemäßer Leistung, Gewährleistung, Verjährung 

1. [saarcheck] übernimmt keine Gewähr für

(i) die Komponenten / Betriebsmittel oder sonstige Einrichtungen des Auftraggebers an denen Serviceleistungen ausgeführt werden, 

(ii) für die Ordnungsgemäßheit & das Funktionieren der die Serviceleistung betreffenden Gesamtanlagen, 

(iii) fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Auftraggeber oder Dritte, 

(iv) vom Auftraggeber selbst oder von ihm beauftragten Dritten vorgenommene Änderungen an den Betriebsmitteln oder sonstigen Einrichtungen.

2. Erbringt [saarcheck] die vereinbarten Serviceleistungen nicht vertragsgemäß (Mangel), wird [saarcheck] den Mangel beseitigen (Nacherfüllung). Das Recht zu wählen in welcher Form die Mangelbeseitigung erfolgt, steht [saarcheck] zu. [saarcheck] ist fürjeden vom Auftraggeber behaupteten Mangel zweimal zur Nichterfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Das Recht zur Selbstvornahme ist ausgeschlossen.

3. [saarcheck] haftet dem Auftraggeber, allerdings begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, wenn 

(i) [saarcheck] schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt oder 

(ii) der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf grober Fahrlässigkeit, einschließlich grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von [saarcheck], beruhen.

4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Haftung fürSchadenersatzansprüche, die auf Vorsatz beruhen, wegen Zusage einer Garantie oder für die zwingende Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

5. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Prüfdatum.

 

VIII. Gesamthaftung

1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer VII. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 2. Die Begrenzung nach vorstehendem Absatz gilt auch, soweit der Auftraggeber anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

3. Soweit die Schadensersatzhaftung von [saarcheck] gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter & Erfüllungsgehilfen von [saarcheck].

 

IX. Unterlagen, gewerbliche Schutzrechte, Datenschutz

1. [saarcheck] behält sich an allen übergebenen Unterlagen das Eigentums- & Urheberrecht vor. Vor deren Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von [saarcheck]. Gleiches gilt für die Erstellung von Kopien oder sonstiger Vervielfältigungsstücken.

2. [saarcheck] kann sich von überreichten Unterlagen, die für die Auftragsdurchführung von Bedeutung sind, Abschriften zu den Akten nehmen.

2. Soweit im Umfang der vertraglich vereinbarten Serviceleistung die Einräumung etwaiger [saarcheck] zustehenden gewerblichen Schutzrechte notwendig ist, wird dem Auftraggeber lediglich ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Ansonsten verbleiben alle gewerblichen Schutzrechte bei [saarcheck].

3. [saarcheck] verarbeitet & nutzt personenbezogenen Daten ausschließlich für eigene Zwecke.

 

X. Höhere Gewalt

Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, benachrichtigt [saarcheck] den Auftraggeber unverzüglich, möglichst innerhalb von 15 Tagen nach Kenntnis schriftlich. Dabei wird [saarcheck] das eingetretene Ereignis näher kennzeichnen & angeben welche vertraglichen Verpflichtungen infolgedessen nicht oder nur mit Verzögerung erfüllt werden können. [saarcheck] hat die dadurch bedingte Verzögerung oder Unmöglichkeit nicht zu vertreten. Während der Dauer der höheren Gewalt ist [saarcheck] von ihrer Leistungspflicht befreit. Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB’S sind alle unvorhersehbaren Ereignisse & solche Ereignisse, die – selbst, wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb der Einflussmöglichkeit von [saarcheck] liegen & deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen von [saarcheck] nicht verhindert werden können. Hierzu zählen: Krieg (erklärt oder nicht), kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr, Revolution, Rebellion, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Tumult, Ausschreitungen, Blockade, Embargo, Regierungsanordnung, Sabotage, Streik, Bummelstreik, Aussperrung, Epidemien, Pandemien, Feuer, Überschwemmungen, Sturmflut, Taifun, Orkan oder andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Erdrutsch, Blitzschlag, allgemeiner Werkstoffmangel, Schiffbruch, mangelnde Hafen-& Entladekapazität, schwere Transportunfälle, Ausschusswerden & Neuanfertigung wichtiger Anlagenteile oder Maschinen des Auftraggebers aus Gründen auf die [saarcheck] keinen Einfluss hat, soweit letzteres zur Verlängerung von Lieferzeiten führt.

XI. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

1. Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von [saarcheck] Gerichtsstand; [saarcheck] ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von [saarcheck] der Erfüllungsort.

4. Die Vertragssprache ist Deutsch.

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