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Lastaufnahme- & Anschlagmittel

SACHGERECHTE ANWENDUNG - SACHKUNDIGE ÜBERWACHUNG

Dein Anspruch ist es, dass Deine Lastaufnahme- & Anschlagmittel nicht nur den gesetzlichen Standards entsprechen, sondern auch optimal genutzt & überwacht werden ?

Du möchtest in Deinem Bereich eine Prüfmittelverwaltung einführen ?

 

Unsere Schulungen für Deine Mitarbeiter & die Beratung für Dein Betriebsfeld gehen über die Ablegereife & Werkstoffprüfung hinaus.

Im Fokus: Sicherheit & Effizienz Deiner Ausrüstung.

Setze nicht nur auf Vorschriften, sondern auf maßgeschneiderte Unterstützung für Deine nachhaltige Sicherheit im Betrieb.

 

Rundum abgesichert:

Vorgaben berücksichtigt, geschult & befähigt

Entgegen den "normalen Fristen"

►  Je nach den Einsatzbedingungen der

Last-aufnahme- & Anschlagmittel können

Prüfungen in kürzeren Abständen erforderlich sein


        ▷  Vorgabe Gefährdungsbeurteilung

        ▷  Das gilt zum Beispiel bei besonders

               häufigem Einsatz, erhöhtem Verschleiß,

               bei Korrosion oder Hitzeeinwirkung oder

               wenn mit erhöhter Störanfälligkeit

               zu rechnen ist

 

Oberflächenrissprüfung:

Wann ?  Wer ?  Wie ?

Einschränkungen ?

Ablegereif ?
Selbst reparieren
durch Ausschleifen ?

►  Rundstahlketten (Lackierung ⚠️), die als

Anschlagmittel verwendet werden, sind in Abständen von längstens drei Jahren, bei Hafenarbeit in Abständen von längstens einem Jahr, einer zerstörungsfreien Oberflächenriss-prüfung zu unterziehen

►  Die zerstörungsfreie Werkstoffprüfung auf Rissfreiheit muss bei jeder dritten wiederkehrenden Prüfung, jedoch mindestens alle drei Jahre durchgeführt werden
DIN 685-5 (08.2020)
§ 27 der DGUV Vorschrift 36 & 37 „Hafenarbeit“

 

Finale Aufbereitung, Bewertung, Inventarisierung

Wir untersützen Dich beim Aufbau & bei der Einführung eines Prüfkonzeptes

►  Deine erhaltene Prüfdokumentation lässt Dich & Dein

      Team beim Nachvollziehen vor Ort verzweifeln ?

►  Die ausführende Prüffirma kehrt Dir den Rücken,

      „Nach der Doku die Sintflut“ ?

Von der (Nach-) Bewertung bis hin zur Umsetzung begleiten wir Dich bei der Inventarisierung,

sowie der monetären & technischen Bewertung von Komponenten.


Unser Schulungsprogramm, das wir auf Wunsch auch gern in Deinem Hause durchführen, rundet unsere beratende Tätigkeit ab.

SCHULUNGSINHALTE:
praxisorientiert, genormt, nachvollziehbar.

Wiederkehrende (Werkstoff-) Prüfungen sind standardisiert & genormt.

Somit auch die Untersuchung an Deinen Betriebsmitteln.

Die bestimmungsgemäße Verwendung & der konstruktive Zusammenhang

von Lastaufnahme- & Anschlagmitteln wird praxisnah behandelt:

  • Verantwortung & Haftung

  • CE-Kennzeichnung

  • Gesetzliche Grundlagen & Anforderungen nach der
    Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
    DIN EN 13155, DIN 15018, DIN 15429,
    EG-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG Amtsblatt der EU L157/24 vom 09.06.2006) & DGUV-Regel 109-017

  • Die Arten von Lastaufnahmemittel (Traversen, Greifer, Zangen,
    Hebeklemmen & Magnete)

  • Funktion & Aufbau von Lastaufnahmemitteln

  • Ablegereife von Lastaufnahmemitteln

  • Sachgerechte Anwendung in der Hebetechnik

  • Kennzeichnung

  • Prüfmethoden

 

  • Anschlagtechnik für Ketten, Stahldrahtseile & textile Anschlagmittel

  • Gesetzliche Grundlagen, fachbezogene Vorschriften

  • Produkt- & Materialkunde

  • Sicherheitstechnische Hinweise

  • Sachgerechte Auswahl & Anwendung von Anschlagmitteln

  • Ermitteln von Lasten, Kräften und Anschlagfaktoren

  • Kennzeichnung

  • Prüfmethoden

  • Jährliche Prüfung der Ablegereife nach DGUV-Regel 109-017 & BetrSichV

Zielsetzung

In der Schulung eignen sich Deine Mitarbeiter die sachgerechte & wirtschaftliche Anwendung von Lastaufnahme- &  Anschlagmitteln an.

Als Sachkundiger bist Du nach ausreichend langer Erfahrung im Betrieb befähigt, den sicheren Zustand zu beurteilen.

Auch Sicht- & ZfP-Rissprüfungen nach aktuellen Regeln & Vorschriften kannst Du selbst durchführen.

Abschluss

Sachkundige Person mit Teilnahmezertifikat.

Diese Fachschulung vermittelt die Sachkunde um „Zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV §2 (6)“ & dem ArbschG §7 bestellt werden zu können.

Was sind Deine Ziele ?

Können wir Dich in Deinem Anliegen unterstützen ?  Erzähl' uns von Deinem Bedarf:

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